AGB's

Geltungsbereich

Die Nachfolgenden Bedingungen werden

Inhalt der Verträge zwischen dem PIANOHAUS WOLFGANG DUBBEL  (nachfolgend PIANO DUBBEL genannt) und dem KÄUFER. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Lieferung

Die Anlieferung des Instruments wird im Regelfall durch eine Fachspedition, die durch PIANO DUBBEL beauftragt wird, ausgeführt.

Dabei ist das Instrument während des Umtransportes von Piano Dubbel zum Kunden im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Klavierspedition versichert. 

 

Sofern der Käufer die Lieferung des gekauften Instrumentes selbst veranlasst, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Instrument den Betrieb von PIANO DUBBEL verlässt.

 

Fälligkeit der Zahlung

Der Kaufpreis wird entweder am Liefertag in bar fällig oder per Überweisung. 

Bei Überweisung ist der Gesamtbetrag bis zu dem vereinbarten Liefertag fällig.

Auf Anfrage hat der KÄUFER die Nachweispflicht, dass die Überweisung des Zahlbetrags ausgeführt wurde.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von PIANO DUBBEL. Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Ansprüche gegen den Käufer, verbleibt die gesamte Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche im Eigentum von PIANO DUBBEL.

 

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung endet bei neuen Pianos nach zwei Jahren. 

 

PIANO DUBBEL gewährt freiwillig eine Gewährleistung auf jedes neue Instrument von fünf Jahren ab dem Kaufdatum. 

Die fünfjährige Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Saiten etc.) an den Instrumenten. 

 

Bei gebrauchten Pianos endet die

gesetzliche Gewährleistung nach einem Jahr. 


Hier gewährt PIANO DUBBEL freiwillig eine Gewährleistung von drei Jahren ab Kaufdatum.

 

Die Gewährleistungsansprüche sind nicht auf einen eventuellen nachfolgenden Käufer übertragbar. (siehe auch unter: Haftungsausschlüsse)

 

 

Sachmängelhaftung

Liegt ein von PIANO DUBBEL zu vertretener Mangel der Kaufsache vor, ist PIANO DUBBEL nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. 


Gerät PIANO DUBBEL mit der Mängelbeseitigung/Nachlieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. 

 

Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind (entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen des Mangels beruht.

 

PIANO DUBBEL haftet nicht für Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der hier einsehbaren Klavierpflegehinweise zurückzuführen sind.

 

Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung werden von uns nicht geleistet.

Dies gilt auch z.B. für Schäden an dem Liefer­gegenstand selbst sowie Schäden durch Betriebsstörungen.

Auch sonstige Schäden bei Erwerbern oder Dritten, welche durch von uns gelieferte Produkte oder durch den Zeitpunkt und/oder die Art und Weise der Lieferung oder Ge­währleistung direkt oder indirekt entstehen. Auch für von uns nicht verursachte Beschädigungen haften wir nicht.

 

Stimmungen, Regulierungen, normale Servicearbeiten und Instandhaltungskosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Für die Unveränderlichkeit des Gehäuses (Furnier, Lackflächen, Farbtöne) stehen wir nicht ein. Wir stehen auch nicht für Schäden oder Mängel ein, die sich aus extremem oder unangemessenem

Gebrauch des Instrumentes ergeben oder die daraus resultieren, dass das Instrument extremen Bedingungen – Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit, Trockenheit · oder dem Wechsel solcher Bedingungen

ausgesetzt wurde. Bitte informieren Sie sich hierzu in unserer Broschüre „Pflegeanleitung Klaviere & Flügel“. 

Eine Haftung außerhalb einer Luftfeuchtigkeit von 40-70% wird ausgeschlossen.

 

Der Gewährleistungsanspruch des Ersterwerbers ist ferner nicht gegeben, wenn er eigenmächtig oder durch Dritte Veränderungen am Instrument vornimmt. Die Gewährleistung entfällt ebenso, wenn der Ersterwerber das Instrument nicht auf seine Kosten von einem qualifizierten Fachmann regelmäßig mindestens einmal

jährlich stimmen und nachsehen lässt und der beanstandete Fehler auf den Mangel fachlicher Pflege zurückzuführen ist. Umfang und Häufigkeit notwendiger Servicearbeit hängen von den individuellen Ansprüchen und der Art der Nutzung ab.
Auf Wunsch wird Ihr Fachhändler diese Pflege gern übernehmen und 
sinnvolle Empfehlungen geben. Unsere Gewährleistungspflichten erlöschen auch, wenn das Instrument innerhalb der dem Ersterwerber zustehenden Gewährleistungsfrist weiterverkauft wird, es sei denn, zwischen PIANO DUBBEL und dem Folgeerwerber wird ausdrücklich vereinbart, dass die dem Ersterwerber zustehende Gewährleistungsdauer durch PIANO DUBBEL auf den Folgeerwerber übertragen wird, bezogen auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Ersterwerbs.

 

Zahlungsverzug

Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises mehr als 14 Tage nach dem im Kaufvertrag festgelegten Zahlungstermin in Verzug, kann PIANO DUBBEL vom Kaufvertrag zurücktreten.

In diesem Fall kann PIANO DUBBEL eine Wertminderung von 20 % des Kaufpreises vornehmen und den sofortigen Rücktransport des Instruments veranlassen.

 

Die Transportkosten für die Rücklieferung des Instrumentes stellt PIANO DUBBEL dem KÄUFER dann außerdem in Rechnung. 

 

Rücktritt vom Kaufvertrag

Gelingt PIANO DUBBEL die Beseitigung eines berechtigten Mangels am Instrument nicht in einem angemessenen Zeitraum, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten

 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Siegen.